Mit der neuen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) wurden strengere Informationspflichten für Betreiber von Videosicherheitssystemen eingeführt. Demnach sind der Umstand der Beobachtung sowie der Name und die Kontaktdaten der Verantwortlichen frühestmöglich (bevor Betroffene in den Erfassungsbereich einer Kamera geraten) durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen.
Zur gesetzeskonformen Information der Betroffenen kann vor dem Betreten des überwachten Bereiches ein vorgelagertes Hinweisschild und darüber hinaus ein ausführliches Informationsblatt an anderer, gut zugänglicher Stelle angebracht werden.
Der BHE bietet für den Außen- und Innenbereich geeignete Aufkleber (A4) an, die besonders öl- und schmutzabweisend, abwaschbar sowie temperaturbeständig sind
So funktionierts: Nach Bestellung erhalten Sie ein Formular zur Mitteilung des gewünschten Textes für die Video-Hinweisbeschilderung. Die BHE-Geschäftsstelle optimiert das Layout und integriert auf Wunsch Ihr Firmen-Logo und einen QR-Code (optional). Vor dem Druck erhalten Sie einen Korrekturabzug für ggf. letzte Änderungen.
Das Bestellformular können Sie hier herunterladen.
Hilfestellung bei der Formulierung Ihres individuellen Textes finden Sie hier:
Das Produktdatenblatt mit den technischen Details der Aufkleberfolien können Sie hier herunterladen.
Hinweis: Informationen zu Bestellungen aus dem Ausland finden Sie hier.
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